Nutzungsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Mechmeister durch Unternehmen
- Mechmeister ist eine Software für Unternehmen, nicht für Verbraucher.
- Preis und Laufzeit stehen in Ihrer Vereinbarung mit uns, zum Beispiel der Pilotvereinbarung.
- Ihre Daten bleiben Ihre Daten. Sie können sie jederzeit exportieren, auch noch 30 Tage nach Vertragsende.
- KI-Ergebnisse sind Vorschläge. Prüfen Sie sie, bevor Sie sie verwenden oder versenden.
- Der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) ist Teil dieses Vertrags.
1. Geltungsbereich
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software Mechmeister zwischen Oscar Laskowski, Geschäftsbezeichnung Mechmeister, Lerchenstr. 1, 74239 Hardthausen am Kocher („Mechmeister“, „wir“) und dem nutzenden Unternehmen („Kunde“).
(2) Mechmeister richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern schließen wir nicht.
(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zustimmen. Individuelle Vereinbarungen, etwa eine Pilotvereinbarung oder ein Angebot, gehen diesen Bedingungen vor.
2. Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt zustande, wenn wir ein Angebot oder eine Anfrage des Kunden in Textform bestätigen, spätestens aber mit der Freischaltung des Zugangs für den Kunden.
(2) Ein kostenloser Testzugang kommt zustande, wenn wir ihn für einen bestimmten Zeitraum ausdrücklich gewähren. Er endet mit Ablauf dieses Zeitraums, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
(3) Die Person, die den Vertrag für den Kunden schließt, versichert, dazu berechtigt zu sein.
3. Leistungen
(1) Wir stellen dem Kunden Mechmeister als Software im Browser und, soweit verfügbar, als App über das Internet zur Nutzung bereit (Software as a Service). Mechmeister unterstützt Betriebe insbesondere bei Kunden und Aufträgen, Anfragen, Terminen und Kalender, E-Mails, Baustellendokumentation mit Fotos und Berichten, Arbeitszeiten, Berichtsheften, Notizen und Dokumenten sowie mit einem KI-Assistenten, Recherche und Diktat. Den genauen Umfang regeln die individuelle Vereinbarung und die beim Kunden freigeschalteten Funktionen.
(2) Mechmeister wird laufend weiterentwickelt, besonders in der Pilotphase. Wir dürfen Funktionen ändern, ergänzen oder ersetzen, soweit der vereinbarte Kern der Leistung erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Fällt eine Funktion weg, die der Kunde erkennbar nutzt, kündigen wir das mindestens vier Wochen vorher an; der Kunde kann den Vertrag dann zum Zeitpunkt der Änderung kündigen.
(3) Mechmeister ist ein Arbeitsmittel. Wir erbringen keine Rechts-, Steuer- oder Fachberatung und keine Handwerksleistungen. Mechmeister ersetzt weder eine ordnungsgemäße Buchführung noch die Archivierung aufbewahrungspflichtiger Unterlagen; für gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleibt der Kunde verantwortlich.
(4) Einrichtung vor Ort, Schulungen und individuelle Anpassungen schulden wir nur, wenn sie gesondert vereinbart sind.
4. KI-Funktionen
(1) Antworten, Texte, Berichte, Zusammenfassungen, Rechercheergebnisse und Preisangaben des Assistenten werden automatisch erzeugt oder aus öffentlichen Quellen zusammengestellt. Sie können unvollständig, veraltet oder falsch sein. Der Kunde prüft sie vor der Verwendung, besonders Angaben zu Vorschriften, Normen, Fördermitteln, Maßen, Mengen und Preisen.
(2) E-Mails, Kundennachrichten und Berichte versendet Mechmeister erst, wenn eine Person des Kunden Empfänger und Inhalt bestätigt hat. Für Inhalte, die der Kunde versendet oder verwendet, ist der Kunde verantwortlich.
(3) Der Kunde setzt die KI-Funktionen nicht ein, um über Einstellung, Beförderung, Kündigung oder Leistungsbewertung von Beschäftigten oder Auszubildenden zu entscheiden. Er sorgt dafür, dass seine Beschäftigten über ausreichende Kenntnisse im Umgang mit KI verfügen (Art. 4 KI-Verordnung).
(4) Die KI läuft über Microsoft Azure innerhalb der EU. Eingaben des Kunden werden nicht zum Training von KI-Modellen verwendet. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
(5) Wir dürfen Tages- und Monatsgrenzen für KI-Anfragen festlegen, um Kosten und Missbrauch zu begrenzen. Vereinbarte Kontingente gehen vor.
5. Verfügbarkeit und Wartung
(1) Wir bemühen uns um eine möglichst unterbrechungsfreie Nutzbarkeit. Eine bestimmte Verfügbarkeit schulden wir nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist.
(2) Wartungen und Updates führen wir nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Arbeitszeiten (werktags 7 bis 18 Uhr) durch und kündigen absehbar längere Unterbrechungen vorher an. Viele Bereiche lassen sich auch ohne Netz weiterbenutzen; Änderungen werden dann nachträglich übertragen.
(3) Für die Internetverbindung, geeignete Endgeräte und aktuelle Browser sorgt der Kunde. Störungen außerhalb unseres Einflussbereichs, etwa bei Netzbetreibern oder bei Diensten nach Ziffer 9, haben wir nicht zu vertreten.
6. Zugänge und Team
(1) Den ersten Zugang richten wir für eine vom Kunden benannte Person mit Admin-Rechten ein. Admins des Kunden legen weitere Personen an und vergeben Rollen und Rechte.
(2) Zugänge sind persönlich und dürfen nicht geteilt werden. Der Kunde sorgt dafür, dass Passwörter geheim bleiben, Zugänge ausgeschiedener Personen umgehend gesperrt werden und Endgeräte mit Bildschirmsperre geschützt sind. Bei Verdacht auf Missbrauch informiert er uns unverzüglich.
(3) Der Kunde ist für Handlungen verantwortlich, die über seine Zugänge vorgenommen werden, soweit er sie zu vertreten hat.
7. Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde verarbeitet in Mechmeister nur Daten, die er rechtmäßig verarbeiten darf. Er informiert seine Kunden und Beschäftigten über die Verarbeitung, holt erforderliche Einwilligungen ein und beachtet Mitbestimmungsrechte eines Betriebsrats, etwa bei der Arbeitszeiterfassung.
(2) Der Kunde unterlässt alles, was den Betrieb oder die Sicherheit von Mechmeister gefährdet, insbesondere automatisierte Massenabrufe, das Umgehen von Schutz- und Verbrauchsgrenzen, das Einbringen von Schadsoftware, Angriffe auf andere Betriebe sowie das Zurückentwickeln der Software, soweit dies nicht gesetzlich erlaubt ist.
(3) Der Kunde stellt keine rechtswidrigen Inhalte ein und verletzt keine Rechte Dritter. Er stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung dieser Pflichten beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
(4) Der Kunde sichert seine Daten in angemessenen Abständen über die Export- und Sicherungsfunktionen der Anwendung, soweit sie für ihn wichtig sind.
8. Nutzungsrechte und Inhalte
(1) Der Kunde erhält für die Vertragsdauer das einfache, nicht übertragbare Recht, Mechmeister im vereinbarten Umfang für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen und durch seine Beschäftigten nutzen zu lassen. Alle Rechte an der Software bleiben bei uns.
(2) Alle Inhalte, die der Kunde einstellt oder mit Mechmeister erzeugt, gehören dem Kunden. Wir nutzen sie nur, um den Vertrag zu erfüllen, und nicht für eigene Zwecke.
(3) Anregungen und Verbesserungsvorschläge des Kunden dürfen wir für die Weiterentwicklung von Mechmeister unentgeltlich verwenden, ohne dabei Daten des Kunden offenzulegen.
(4) Als Referenz nennen wir den Kunden nur mit seiner Zustimmung.
9. Dienste Dritter
(1) Verbindet der Kunde Postfächer oder Kalender bei Google oder Microsoft, gelten zusätzlich die Bedingungen dieser Anbieter. Wir greifen nur auf Aktion einer Person des Kunden zu. Änderungen dieser Dienste können Funktionen einschränken; darauf haben wir keinen Einfluss.
(2) Rechercheergebnisse, Preise, Produktbilder und Verlinkungen stammen von Dritten. Für deren Richtigkeit, Aktualität und Verfügbarkeit übernehmen wir keine Gewähr.
10. Vergütung
(1) Die Vergütung ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung, etwa der Pilotvereinbarung oder dem Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
(2) Wir stellen die Vergütung per E-Mail in Rechnung. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen.
(3) Preisänderungen für die Zukunft teilen wir mindestens sechs Wochen vorher in Textform mit. Der Kunde kann den Vertrag dann zum Zeitpunkt der Änderung kündigen. Eine vereinbarte Pilot- oder Festpreisphase bleibt unberührt.
(4) Ist der Kunde mehr als 30 Tage im Zahlungsverzug, dürfen wir den Zugang nach Ankündigung mit einer Frist von 14 Tagen auf das Lesen und Exportieren der Daten beschränken, bis die offenen Beträge bezahlt sind.
11. Laufzeit und Kündigung
(1) Eine Pilotvereinbarung läuft für die vereinbarte Zeit. Im Übrigen läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung erheblich gegen Ziffer 7 verstößt.
(3) Kündigungen bedürfen der Textform; eine E-Mail genügt.
12. Datenexport und Vertragsende
(1) Der Kunde kann seine Daten während der Vertragslaufzeit und noch 30 Tage nach Vertragsende über die Funktionen der Anwendung exportieren. Auf Anfrage stellen wir einen vollständigen Export in einem gängigen, maschinenlesbaren Format bereit.
(2) Nach Ablauf dieser Frist löschen wir die Daten des Kunden nach den Regeln des AVV, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht. Sicherungskopien werden rollierend überschrieben.
13. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Soweit wir personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten, gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Er ist Bestandteil dieses Vertrags und gilt mit dessen Abschluss als vereinbart.
(2) Für eigene Verarbeitungen, etwa zu Benutzerkonten und Abrechnung, gilt unsere Datenschutzerklärung.
14. Mängel
(1) Wir halten Mechmeister während der Vertragslaufzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand. Der Kunde meldet Mängel unverzüglich mit einer nachvollziehbaren Beschreibung per E-Mail an platform@mechmeister.de.
(2) Wir beseitigen gemeldete Mängel in angemessener Frist, auch durch Umgehungslösungen oder Updates. Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
(3) Die Minderung ist auf erhebliche Einschränkungen der Nutzbarkeit beschränkt und wird mit der nächsten Rechnung verrechnet.
15. Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Für den Verlust von Daten haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe des Aufwands, der zur Wiederherstellung angefallen wäre, wenn der Kunde seine Daten nach Ziffer 7 Abs. 4 gesichert hätte.
(4) Bei kostenlosen Leistungen, insbesondere Testzugängen, haften wir außerhalb von Absatz 1 nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(5) Diese Regeln gelten auch für unsere Erfüllungsgehilfen. Die Haftung nach Art. 82 DSGVO bleibt unberührt.
16. Vertraulichkeit
Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite, die sie im Rahmen des Vertrags erhalten, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich und nutzen sie nur für diesen Vertrag. Das gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder deren Weitergabe gesetzlich oder behördlich verlangt wird.
17. Änderungen dieser Bedingungen
(1) Änderungen dieser Bedingungen teilen wir dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten sie als angenommen; darauf weisen wir in der Mitteilung hin. Widerspricht er, kann jede Seite den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.
(2) Änderungen der Vergütung oder der wesentlichen Leistungen erfolgen nur nach Ziffer 3 Abs. 2 und Ziffer 10 Abs. 3 oder mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.
18. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Sitz. Wir dürfen den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
(3) Erklärungen zum Vertrag bedürfen der Textform, soweit nichts anderes bestimmt ist.
(4) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.